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Klaus Witzisk

Von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Wärme- und Feuchteschutz

Gutachtenart:
Privatgutachten

Was ist ein Privatgutachten?

Das Privatgutachten wird in der Regel zur Klärung anstehender Fragen in Auftrag gegeben. Die durch den Sachverständigen getroffenen Feststellungen dienen zur Meinungsbildung und als Entscheidungshilfe des Auftraggebers. Über die Nutzung des Gutachtens entscheidet der Auftraggeber. Oft wird es als Begründung einer Klageschrift beigefügt.

Von wem wird es in Auftrag gegeben?

Da ein Privatgutachten immer von einer Partei in Auftrag geben wird, bezeichnet man es auch als Parteigutachten.

Privatgutachten werden von privaten Auftraggebern (bspw. Bauherren, Baugenossenschaften, Baugesellschaften, Kommunen, Versicherungen u.a.) in Auftrag gegeben.

Versicherungsgutachten