Bauphysik
Sommerlicher Wärmeschutz
Der Sommer und die Klagen über die Hitze.
5. Juli 2015 stellte sich erneut ein Hitzerekord ein. Wie der Deutsche Wetterdienst mitteilte, stellte er im bayerischen Kitzingen eine Temperatur von 40,3 Grad fest. Die hier gemessene Temperatur ist damit seit Beginn der flächendeckenden Wetteraufzeichnungen von 1881 ist höchste jemals in Deutschland gemessene Temperatur.
Was einerseits schön ist, kann andererseits unerträglich sein. Schwimmbadbetreiber, Getränkelieferanten und Eisverkäufer erfreuen sich klingender Kassen. Landwirte hingegen haben zunehmens Probleme mit ihrem landwirtschaftlichen Anbau.
Die Menschen klagen in ihren Häusern über die unerträgliche Wärme und streiten immer häufiger mit dem Vermieter oder dem Bauunternehmer. Meist landen die Streitigkeiten vor Gericht.
Die Sachverständigen für Wärme-u. Feuchteschutz haben sich immer häufiger mit den Beweisfragen zum sommerlichen Wärmeschutz und der zu erwartenden Raumtemperatur auseinander zu setzten. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2009 wurde für alle Gebäude der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz verpflichtend eingeführt. Die EnEV bezieht sich hierbei auf die DIN 4108-2. In ihr sind Grenzwerte zum sommerlichen Wärmeschutz aufgeführt und einzuhalten. Die Ziele sind zum einen die Verringerung der Kühlenergie und zum anderen die Sicherstellung eines behaglichen Innenraumklimas.
Die bauphysikalischen Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz gehören ebenfalls zu meinen Leistungen. Mittels Computersimulationsprogrammen lassen sich die zu erwartenden Raumtemperaturen annähernd genau ermitteln und so Aussagen zum sommerlichen Wärmeschutz treffen. Mit unseren Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz und den daraus resultierenden Anforderungen stellen wir sicher, dass die v.g. Ziele erreicht werden.